Leserin Odette K. aus I. hat zur Kenntnis genommen, dass in Zürich die Hundepartei HUP gegründet worden ist. So ist es! Zur allgemeinen Wissenserweiterung des Publikums sei hier noch rasch hervorgehoben, dass es sich nicht – wie in andern Ländern – um eine Hundehalterpartei, sondern eben tatsächlich um eine Hundepartei handelt (mehr dazu erfahren Interessierte in der NZZ vom 5. Juli und 15. August 2001).

Odette K. fragt uns nun absolut folgerichtig: «Darf ich bei den nächsten Wahlen meinen Hund kumulieren?» Die Antwort ist simpel: Ja. Sie streichen am besten auf der von Ihnen gewünschten Parteiliste einen beliebigen Kandidaten und fügen – handschriftlich! – Name und – wichtig! – die Kandidatennummer Ihres Hundes ein. So einfach! Wirklich verboten ist gegenwärtig nicht das Kumulieren, sondern bloss das Duplizieren von Hunden.

Nicht ganz sicher sind wir uns allerdings, ob Odette K. im Zusammenhang mit Hund und Politik wirklich die entscheidende Frage stellt. Mehr Sorge als die blosse Wahl von Hunden bereitet der Askforce das zu erwartende Nominationsverfahren in den Parteien. Schon heute zerreisst es ja manche Sektion fast, weil das Listenplatzgerangel zwischen Frauen und Männern, zwischen Bisherigen und Unverbrauchten, zwischen den Jungen und Erfahrenen nicht enden will. Wie wird das Gekläff erst, wenn noch parteiinterne Quoten für Rüden und Hündinnen sowie für Dienst- und Schosshunde erstritten werden müssen?

Es gibt allerdings noch zentralere Fragen. Zum Beispiel: Führt die Verpolitisierung des Hundes nicht zwangsläufig zur Verhundung der Politik? Muss der Leinenzwang – ist die Wählbarkeit von Hunden erst einmal abschliessend geklärt – nicht allein schon aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle Ratsmitglieder ausgeweitet werden? Und: Wird Gebell jetzt auch offiziell zur Amtssprache erhoben?

 

Askforce Nr. 41,
26. September 2001