BG-Urteil 2C_47/2025

Dank dem Bundesgerichtsurteil Nr. 2C_47/2025 weiss auch Raphaela L. aus Bern: Hafermilch darf nicht als Milch oder Milk oder so ähnlich bezeichnet werden. Nur was aus dem Euter eines Tieres stamme, sei Milch, sagt das Urteil in letzter Konsequenz. Alles andere dürfe «wegen Verwechslungsgefahr» nicht Milch heissen. Raphaela findet das «skandalös» und fragt, wie sie denn jetzt die Gletschermilch in den Bergen und die Milchstrasse am Nachthimmel bezeichnen soll.

Vor einer genaueren Analyse des Urteils müssen wir zunächst die Parallelen und Differenzen zwischen einer Milchkuh und dem Bundesgericht herausarbeiten.

Eine Milchkuh verdaut mit ihren sieben Mägen Raufutter, und ihr Euter erzeugt in der Folge eine kalziumhaltige Emulsion mit 3,8 bis 4,2 Prozent Fettanteil, die man gemeinhin als «Milch» bezeichnet. Bundesrichter:innen verwenden diese Emulsion täglich in kleinen Dosen für ihren English-Breakfast-Tee.

Das Bundesgericht mit seinen acht Kammern ist ebenfalls ein wiederkäuender Organismus. Unvollständig verdaute Akten von Vorinstanzen bilden seine Futter-basis. Anders als bei der Kuh muss man sich aber das Bundesgericht als Ganzes als eine Art Euter vorstellen, an dessen Milch sich die Rechtsprechung der Schweiz labt.

Kuhmilch lässt sich zum Beispiel verkäsen. Der Ausfluss des Bundesgerichts bleibt dagegen immer milchig und zeigt dabei den immanenten Nachteil aller Milchen: Wer eintaucht und ihr auf den Grund gehen will, sieht am Horizont, am Erkenntnisrand gewissermassen, also dort, wo Gerichtsurteile auf die Unberechenbarkeit der Wirklichkeit prallen, nur einen opaken Nebel. Das euterzentrierte Gericht konnte also selber nicht sehen, dass hinter der Grossen Milchglasscheibe auch noch die Welten der Kokosmilch, Sonnenmilch, Wolfsmilch, Körpermilch, Kautschukmilch, der Milch der Pilzgattung der Milchlinge (Lactarius) und die «Milch der frommen Denkungsart» (Schiller! Tell!) liegen. So weit die eher systemkritische Betrachtung.

Gleichwohl ist es natürlich oft möglich, verwechslungsgefährliche Begriffe ganz einfach durch 2C_47/2025-konforme Wendungen zu ersetzen. Zum Beispiel sagen wir statt «Gletschermilch» künftig besser «sedimentpartikelreiches und durch seine Suspensionsfracht weisslich-trübe erscheinendes Wasser schmelzender Gletscher».

Für die Milchstrasse ist die sprachliche Bereinigung freilich doppelt herausfordernd. Die Milchstrasse stammt 1.) nicht aus einem Euter und ist 2.) nicht im gängigen Sinne befahrbar. Sie ist bloss ein blasses Lichtband und zeigt in Wirklichkeit das zentrale Gebiet unserer eigenen Galaxie. Wer jetzt superschlau sagt, die Milchstrasse bezeichne man daher am besten als «unsere Galaxie», beweist allerdings einzig seine Bildungsferne. Denn: Der alte Grieche nennt Milch Γάλα – Gála – und folgerichtig meint er mit Γαλαξίας – Galaxías – die Milchstrasse. Es gibt da kein Entkommen.

Die wohl grösste Herausforderung stellt sich aber den Bundesrichter:innen selber, wenn sie künftig einen «Latte Macchiato mit Haferdings» bestellen: Man wird ihnen das «Latte» nicht verzeihen.

Askforce Nr. 1234
11. Mai 2026