Kaltblütiger Mord, heisse Tränen
«Wenn ein Gletscher stirbt, gibt es da was zu erben? Und wie läuft die Beerdigung ab?», fragt Sonja M. aus Köniz. Eine naheliegende Frage mitten in einer Skisaison, in der die Hälfte der Skipisten braungrüne Wiesen sind. Bevor wir uns dem würdigen Verhalten am Gletschergrab (Sind heisse Tränen okay oder Teil des Problems?) und der angemessenen Bekleidung (Stilettos oder Steigeisen?) zuwenden, gilt es die rechtlichen Fragen zu klären. Gemäss der gängigen Lehre sind Gletscher im Sinne von Art. 664 ZGB «herrenlose Sachen» (oder «damenlose Dinge», wenn Sie gendergerecht formulieren möchten), haben also keine Rechtspersönlichkeit und können daher auch keine Erblasser werden. Was wieder einmal den fantasielosen Anthropozentrismus unserer Rechtsauffassung zeigt. Aus Sicht des Gletscherflohs (Desoria saltans), um nur ein Beispiel zu nennen, ist ein Gletscher nämlich eine Immobilie, deren Nutzniesser der Gletscherfloh ist. Aber damit begeben wir uns auf juristisches Glatteis.
Nehmen wir also rein hypothetisch an, ein Gletscher könnte Erblasser werden. Wer wären die Erbberechtigten? Man könnte argumentieren, Gletscher seien «öffentliche Sachen im Gemeingebrauch», ein allfälliges Erbe stehe damit der Allgemeinheit zu. Dagegen spricht allerdings die Erbunwürdigkeit nach Art. 540 ZGB, Absatz 1, Ziffer 1. Wer vorsätzlich den Tod des Erblassers herbeigeführt hat, hat seinen Anspruch aufs Erbe verspielt. Ob es sich beim menschengemachten Klimawandel, der zum schleichenden Gletschertod führt, nun um fahrlässige Tötung, Totschlag oder gar kaltblütigen Mord handelt, mag juristisch umstritten sein. Moralisch scheint uns die Sache allerdings ziemlich klar.
Wie auch immer: Dem Gletscher ist die Rechtslage sowieso schnuppe. Er stirbt. Auf Raten. Und gewährt uns vor seinem endgültigen Ableben immer wieder überraschende Erbvorzüge. Mal einen prähistorischen Jäger, mal ein Wrackteil eines Flugzeugs, mal einen verschollenen Berggänger. Vor allem aber hinterlässt er uns Geröll, sehr viel Geröll. Steinreich macht uns der Gletscher. Blöd nur, dass der ganze Schotter, der früher fest angelegt war, nun plötzlich liquide ist.
Sollten Sie also auf die – an und für sich löbliche – Idee kommen, einem dahingeschmolzenen Gletscher die letzte Ehre zu erweisen, gilt: Heisse Tränen der Reue sind okay, statt Stilettos oder Steigeisen empfehlen wir aber Turnschuhe. Damit rennen Sie schneller, wenn der Berg kommt. Nicht, dass das Erbe noch zum Grabstein wird.
Vielleicht halten Sie Ihre Gedenkminute daher besser an einer mittelländischen Endmoräne ab. Es ist der Gedanke, der zählt.
Askforce Nr. 1217
12. Januar 2026