Der «Ehe für alle», die in der Schweiz seit dem 1. Juli gilt, zitterten etliche mit grossem Unbehagen entgegen. So verriet uns Frl. Zoccoli schon letztes Jahr, sie sei «absolut» gegen ein alle einschliessendes Ehekonzept: «So etwas kann es doch nur in einem totalitären Staat geben!» Und: «Wird der Staat allen, die niemanden zum Heiraten haben, jemand zuteilen?»

Egal ob die «Ehe für alle» als Pflicht oder als Recht verstanden wird: Sie suggeriert ein Ziel, von dem wir meilenweit entfernt sind. Hierzulande sind 3,6 Millionen Menschen
ver­heiratet. Deutlich mehr sind ledig. Und zu den Ledigen gesellen sich 1,2 Millionen Geschie­dene und Verwitwete. Soll das «für alle» kein leeres Versprechen – oder keine leere Drohung – blei­ben, bräuchte es eine Durchsetzungsinitiative: Die Behörde muss vor allem die heute ziemlich zahnlose Heiratsstrafe verbessern dürfen. Soll sie zur echten Strafe werden, müsste sie die Zwangsverhei­ratung notorischer Ehegegner:innen ermöglichen.

Als eine den Errungenschaften der Aufklärung zugeneigte Instanz verspürt die Askforce aber eine Abneigung gegen verbesserte Heiratsstrafen und staatliche Ehestiftungen. Es müssen rasch alternative Umsetzungsformen entwickelt werden. Eventuell müssten in einem ersten Schritt auch die vielen, die mit ihrem Job (oder mit ihrem Mobiltelefon)
ver­heiratet sind, zivilrechtliches Anrecht auf den Zivilstand «verheiratet» erhalten.

Ein noch konsequenterer Weg schwebt Justizministerin Keller-Sutter vor. Sie sagte am
26. September 2021 im SRF-Radio-Äther: «Wer sich liebt, soll heiraten dürfen.» Aus dem Munde einer seriösen Magistratin kann das nur heissen: Sie propagiert die Selbstehe, die Fachkreise Sologamie oder Automatrimonium nennen. Eine simple Sache: Menschen, die primär sich selbst lieben, heiraten halt auch sich selbst. Geschähe dies im grösseren Stil, blieben die positiven Effekte nicht aus: Die allerärgsten Narzist:innen würden an der Ehe mit sich selbst möglicherweise reifen und beziehungsfähiger werden.

Verstehen wir Frl. Zoccoli und ihresgleichen aber richtig, dann liegt ihnen primär am Ledigsein und nicht an der Selbstehe. Um ihren Nutzwert zu dokumentieren, wandte sich die Ask­force darum am 18. Juni schriftlich an die Zivilschutzorganisation Bern, Murtenstrasse 111, 3008 Bern, und wollte wissen: Können Berns couragierte Zivilschützer:innen auch potenziell gefährdete Zivilstände schützen, also standesamtlichen Zivilschutz gewähren – zum Beispiel im konkreten Fall Z.? – Es ist eine leidige Sache: Bis heute ist keine Antwort eingetroffen. 

In der Zwischenzeit werden wir uns mit dem Scheidungsanwalt unseres Vertrauens in heikle Folgefragen vertiefen: Wie verläuft eigentlich bei der Selbstehe das Scheidungs­ver­fah­ren? Insbesondere dann, wenn es zu einer Kampfscheidung kommt? Und gibt es auch bei Selbstehe im Alter eine Ehepaarrente? Und vielleicht ganz am Anfang der Sache: Wie ist der Polter-abend, der Jungesellen:innen-Abschied von sich selbst, zu gestalten? – Wir bleiben dran.

Askforce Nr. 1028
11. Juli 2022