Ein Satz, den Dorothee T. aus T. kürzlich in den Frühinformationen am Radio hörte, bewog sie, an die Askforce zu gelangen. Und so lautete der gehörte Satz: «Es ist ein Unterschied zwischen Legalität und Sinnvolligkeit.» Was das konkrete Thema des Radiobeitrags war, darüber lässt die Fragestellerin die Askforce – die als vielbeschäftigte Instanz wirklich nicht auch noch Zeit hat, dauernd vor dem Radio zu hocken – im Unklaren. Genannt wird nur der Urheber des Satzes: ein Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, der vom Radio als Experte befragt wurde. In aller «Vertrauensvolligkeit», wie sie schreibt, will Frau T. nun von der Askforce wissen: «Wenn es um Wirtschaft geht, denke ich eher links; könnte das der Grund sein, weshalb ich das Dilemma Legalität/Sinnvolligkeit nicht restlos zu entschlüsseln vermag?»

Diese Frage jagt die kleinen grauen Zellen der Askforce um sieben Ecken herum, vergleichbar den Teilchen im Beschleuniger des Europäischen Kernforschungszentrums Cern in Genf. Ist es nun links oder rechts, wenn man Wirtschaftsrechtsprofessoren nicht zu folgen vermag? Und: Wollte der Mann sagen, dass Gesetze sinnlos seien? Wenn ja, wollte er dies kritisieren oder befürworten? Findet er, die Wirtschaft gehöre reguliert, oder will er ungezügelte Marktkräfte spielen lassen?

Die Askforce wird sich hüten, sich da festzulegen. Denn sie ist politisch strikt neutral. Beipflichten möchten wir aber Folgendem: Nicht jede legale Handlungsweise ist sinnvoll. So ist es zwar legal, am Radio das Wort «Sinnvolligkeit» auszusprechen. Denn es gibt in diesem Land immer noch die Presse- und die Narrenfreiheit. Doch sinnvoll ist das Wort «Sinnvolligkeit» nicht. Es ist vielmehr von einer gewissen Drolligkeit.

An diesem Punkt drohte die Diskussion der Askforce ein wenig zu verflachen, ja ins Alberne zu kippen. Umgehend rief sich das Gremium selber zur Ordnung und kam seiner Beantwortigkeitsverpflichtung nach. Wie lautet es denn, das richtige Substantiv zu «sinnvoll»? Sinnhaftigkeit, Richtigkeit, Gemeinnutz? Die Fülle dieser Vorschläge zeigt wieder einmal: Es ist extrem sinnvoll, sich an die Askforce zu wenden. Und erst noch völlig legal.

Askforce Nr. 543,
16. Januar 2012