Frau S. G. ist in einer Würdigung des neuen Schwingerkönigs auf eine Aussage gestossen, die bei ihr einige Fragen ausgelöst hat, wie sie schreibt. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger sei der Neue «kein König zum Anfassen».

Die Fragen von Frau G. lauten: Welche Kriterien muss ein Schwingerkönig erfüllen, um zum Anfassen zu taugen? Falls tauglich: Darf er das Angefasstwerden ablehnen? Und: Kann eine Person, welche einen zum Anfassen tauglichen König, der das Angefasstwerden ablehnt, trotzdem anfasst, deshalb wegen Majestätsintegritätsverletzung belangt werden? Laut Frau G. gibt es weitere Fragen und Problemstellungen ad libitum…

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