Es ist eine Frage ohne Schnickschnack, die Herr Ruedi D. uns stellt. «Guten Tag», schreibt er, «kann mir die Askforce erklären, wer den Schaden bei einem Autounfall mit einem selbstfahrenden Auto zu bezahlen hat?» – Zuerst wollen wir ein paar mögliche Unfälle skizzieren, damit wir wissen, wovon wir sprechen.

Unfall Nr. 1: Sie, Herr D., sind in einem «normalen» Auto unterwegs und kollidieren seitlichfrontal mit einem korrekt entgegenkommenden selbstfahrenden Auto, weil Sie gemäss Polizeimitteilung «vermutlich aufgrund der Ablenkung durch einen Hund auf dem Beifahrersitz» auf die Gegenfahrbahn geraten sind. Sie zahlen.

Unfall Nr. 2: Sie dösen in Ihrem selbstfahrenden Auto, als dieses von einem anderen selbstfahrenden Auto seitlichfrontal gerammt wird, weil dessen Fahrer sich laut Polizeimitteilung «während der Fahrt umziehen wollte und mit dem Fuss im Steuerrad hängen blieb». Der andere zahlt.

Unfall Nr. 3: Sie sind der Besitzer von zwei selbstfahrenden Autos. Das eine hat Ihr Kind in der Schule abgeholt. Das andere hat Ihren Hund an Bord und ist unterwegs zum Bremgartenwald, damit er dort Jogger vergrämen kann. Die beiden Fahrzeuge kollidieren seitlichfrontal, weil der Hund gemäss Polizeimitteilung «die Scheibe heruntergelassen, den Kopf hinausgestreckt und einen Sensor abgeleckt hat». Wer zahlt, ist unklar. Sie aber fahren mit ihrem «normalen» Auto, das noch in Ihrer Garage steht, zur Autobahnraststätte Grauholz, wo Sie Ihren Hund an einer Leitplanke anbinden.

Unfall Nr. 4: Sie fahren in Ihrem selbstfahrenden Auto durchs Quartier, um Musik zu hören. Mit geschlossenen Augen lauschen sie Wagners «Ritt der Walküren». Plötzlich kollidiert Ihr Auto seitlichfrontal mit einem Betonelement. Gemäss Polizeimitteilung hatte Ihr Auto ein halbes Dutzend Kürbisse in einer Urban-Gardening-Anlage als Kinder interpretiert. Zum harten Aufprall kam es, weil Ihr Auto – gegen einen stolzen Aufpreis – so eingestellt worden war, dass es im «Konfliktfall» erst dann gegen «nichtweiche Hindernisse» ausweicht, wenn andernfalls mehr als fünf Drittpersonen gefährdet sind.

Mit dieser Auslegeordnung wollen wir Ihnen vor Augen führen, Herr D., dass es auch bei selbstfahrenden Autos nicht einfach den Unfall gibt. Selbstverständlich aber wissen wir, wovon Sie sprechen: Sie meinen Unfälle, bei denen der Fehler beim Auto und nicht beim Fahrer liegt. Die Sache scheint uns da einigermassen klar zu sein.

Wussten Sie übrigens, Herr D., dass es selbstfahrende Fahrzeuge schon viel länger gibt, als man gemeinhin annimmt? Pferdegespanne zum Beispiel sind nichts anderes. Es ist bekannt, dass Kutschenpferde den Heimweg auch dann finden, wenn der Kutscher schläft oder angeschossen wurde.

Askforce Nr. 831,
13. November 2017