Was wir an Herrn R. S. aus Stettlen nicht schätzen: Neben vielen für die Menschheit be-deutenden Fragen («Warum hat Noah die zwei Stechmücken nicht erschlagen?») unter-breitet er der Askforce auch solche, auf die durchschnittlich Gebildete aufgrund ihres Allgemeinwissens und ihrer sozialen Kompetenz die Antwort einfach wissen müssten. So will R. S. etwa wissen: «Wenn man mit Lichtgeschwindigkeit fährt: Was passiert, wenn man die Scheinwerfer einschaltet?»
Ja, was passiert wohl? Vorab müsste Herr S. wegen der massiven Geschwindigkeitsübertretung vermutlich auf der Stelle den Fahrausweis abgeben. Der Umstand, dass die Scheinwerfer eingeschaltet waren, dürfte hingegen kaum Einfluss auf die juristische Beurteilung des Vergehens haben, empfiehlt doch die Beratungsstelle für Unfallverhütung, bei jeder Tages- und Nachtzeit mit eingeschaltetem Licht zu verkehren. Diese Empfehlung gilt tempounabhängig. Inzwischen sind auch jene wohlmeinenden Lenker rar geworden, die mit irgendwelchen ungelenken Handzeichen deuten, man solle doch das Licht wieder abschalten.
Was wir uns fragen, ist, warum Herr S. – womöglich noch innerorts! – mit Licht-geschwindigkeit, also mit rund 1’079’251’200 Kilometern pro Stunde herumfahren will. Es ist dies aus verschiedenen Gründen eine sinnlose Raserei – und das mit dem Lichtein-schalten erst recht. Herr S. muss doch ganz genau wissen, dass das Scheinwerferlicht ja mit Lichtgeschwindigkeit vor dem bereits mit Lichtgeschwindigkeit fahrenden Fahrzeug vorausstrahlen müsste, das aber wegen der Zeitdehnung – der Einsteinschen Dilatation – gar nicht kann. Gerade deshalb ist ja Fahren mit Lichtgeschwindigkeit so verpönt: Weil Licht den vor dem Fahrzeug liegenden Raum nicht vor dem Fahrzeug selbst zu erreichen vermag, fahren Sie gewissermassen in ein schwarzes Loch. Das dürfte die Idiotie solcher Blocherei unterstreichen und zeigt, wie gerechtfertigt harte Strafen in diesem Zusammenhang sind.
Unsinn betreiben Schnellreisende offenbar auch im öffentlichen Verkehr, wurden wir doch wiederholt gefragt, was es bringe, mit Lichtgeschwindigkeit in einem mit Licht-geschwindigkeit fahrenden Zug in den Speisewagen zu rennen. Wegen der Zeitdilatation bringt dies nichts und angesichts des Speiseangebotes im Speisewagen erst recht nicht.
Askforce Nr. 84,
7. August 2002