Darf man am 3. Januar die Auferstehung feiern? Ja, man darf. Ganz besonders, wenn es die eigene ist. Nachdem sich die Askforce vor exakt 259 Tage mit ihrer 1000. Antwort aus der Berner Tageszeitung «Der Bund» verabschiedet hat, liefert die «Fachinstanz für alles» nun wieder neue unberechenbare Antworten auf universale Fragen. Die heutige 1001. Antwort enthält übrigens alles, was es für einen gelungenen Start in die Woche braucht: Beziehungen, Bremsspuren und Brombeer-Konfi. Aber lesen Sie am besten selbst.