Leider ist der menschliche Körper in seiner Ganzheit relativ anfällig für Defekte. Deshalb hat unser Gesundheitssystem Einrichtungen entwickelt, in denen man leibliche Fehlfunktionen beheben lassen kann. In medizinischen Fachkreisen sind sie als Spitäler bekannt. In genau so einem war unser heutiger Fragesteller Herr Andres B. aus B. kürzlich. Keine Sorge, Grund seines Besuches war lediglich eine kleine Routineuntersuchung, wie er angibt.

Andres B. kehrte jedoch mit einer durchaus ernst zu nehmenden Frage zurück. Bei seinem kurzen Spitalaufenthalt musste er bei der Anmeldung seine Konfession angeben. Nun will er wissen, wieso das von ihm verlangt wurde. Dieser Fragestellung entnehmen wir, dass Herr B. wohl noch nie eine Religion betrieben hat. Dann wüsste er nämlich, dass das mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist.

Gerade in Spitälern kann es kompliziert werden. Nirgends werden öfters Dienstleistungsanfragen an verschiedene Gottheiten gestellt. Schliesslich setzt der Spitalaufenthalt voraus, dass man sich eher in prekärer Verfassung befindet, was bester Nährboden ist, um religiöse Gefühle zu entwickeln. Dadurch wird jedes Spital zur Stalinorgel der Stossgebete.

Das beschert den Oberhäuptern verschiedener Glaubensrichtungen lange Pendenzenlisten. Zuerst muss nämlich aussortiert werden, welche religiöse Strömung denn jetzt für welche Fürbitte verantwortlich ist. Wenn da geschlampt wird, werden die Gebete eines Christen versehentlich von Krishna bearbeitet. Das Gebet müsste dann storniert und zurückerstattet werden, der administrative Aufwand stiege ins Unermessliche.

Um für einen möglichst unkomplizierten Ablauf religiöser Dienstleistungen zu sorgen, ist es deshalb wichtig, dass Spitäler eine konfessionelle Vorsondierung treffen. Dadurch gelangen Gebete mit grosser Wahrscheinlichkeit an die richtige Dienststelle und können sogleich bearbeitet werden.

Askforce Nr. 1005,
31. Januar 2022