Heute tritt der umstrittene «Scherzartikel» (Art. 258 Abs. II StGB) in Kraft. Wer die Öffentlichkeit durch die Verbreitung unzutreffender Informationen von angeblich humoristischem Gehalt verunsichert oder schreckt, macht sich also strafbar. Wir meinen: Die neue Strafnorm ist ein Meilenstein im Kampf gegen den Sauglattismus und den dümmlichen Humor. Ein Meilenstein: Damit sind wir beim Kernthema unserer neusten Askforce, der Askforce Nr. 1120.